Leistungen

Eine gutachterliche Wertermittlung muss immer alle wertbeeinflussenden Faktoren berücksichtigen. Jede Immobilie, jedes Grundstück ob bebaut oder unbebaut ist ganz individuell und dementsprechend auch die Anforderung an die damit verbundene Wertermittlung.

– Verkehrswertgutachten über den Marktwert des Bewertungsobjekts 
Das Verkehrswertgutachten ist eine aufwändige und umfangreich dokumentierte Wertermittlung, bei der alle Daten und Fakten vom Sachverständigen recherchiert und überprüft werden. Das Verkehrswertgutachten ist z. B. erforderlich bei Erbschaftsangelegenheiten oder in Scheidungsfällen.

– Kurzgutachten über den Marktwert des Bewertungsobjekts 
In manchen Fällen wird kein umfangreiches Verkehrswertgutachten benötigt, sondern es reicht ein Kurzgutachten aus, in welchem das Bewertungsobjekt und die Wertermittlung (wie der Name schon sagt) kurz beschrieben und durchgeführt wird. Ein Kurzgutachten ist sinnvoll, wenn beispielsweise eine Kauf- oder Verkaufsentscheidung getroffen werden soll. 

– Mietwertgutachten 
Ermittlung des Miewertes Ihrer Immobilie. Ein Mietwertgutachten kann beispielsweise bei Streitigkeiten im Zuge von Mieterhöhungsverlangen notwendig sein. 

– Begehung und Beratung 
In manchen Fällen ist kein umfangreiches Gutachten erforderlich, es genügt eine Beratung, um weitere Entscheidungen im Zusammenhang mit einer Immobilie zu treffen. Beispielsweise bei der Entscheidung ob eine Immobilie mit einem Wegerecht, einer Baulast, einem Wohnungsrecht oder einem Nießbrauch belastet werden soll. Das Abwägen von Vor- und Nachteilen, sollte immer mit einem Fachmann besprochen werden.

– Bewertung von grundstücksgleichen Rechten, Erbbaurechten etc. 
Manchmal ist es erforderlich nur ein grundstücksgleiches Recht zu bewerten. Beispielsweise dann, wenn der Wert eines im Grundbuch eingetragenen Wohnungsrechts festgestellt werden muss, weil der Wohnungsberechtigte ausbezahlt werden soll.